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Das aktuelle Wetter

 
Heute, 19. März 2024
Tal 910 m 1 km/h SO
Alm 1.650 m 1 km/h O
Berg 1.950 m -2° 1 km/h SO

Aktuell geöffnet

13 von 17
Anlagen
33 von 38
Pisten
2 von 2
Winterwanderwegen
200 cm Schneehöhe
letzter Schneefall: 13.03.2024

Betriebszeiten Winter 2023/24

1. Dez. 2023 bis 7. April 2024, täglich 9.00 bis 16.00 Uhr

Tauplitz I ab 8.45 Uhr

Webcam Lawinenstein
Wenn du auf diesen Bereich klickst, um die Webcam anzusehen, wird eine Verbindung zu den Servern von Panomax hergestellt und Daten werden an Panomax gesendet. Weitere Informationen dazu findest du im Datenschutz.

Webcam Schneiderkogel
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Tickets & mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Skipass-Infos

Allgemeines

Die Verkaufsstellen für Skipässe sind bei unseren Kassen (Talstation Tauplitz, Lawinenstein, Mitterstein und Mautstelle Bad Mitterndorf). Wir befördern nur Personen mit gültigem Skipass. Der Skipass ist ein personenbezogener, nicht übertragbarer Datenträger. Auf Verlangen unserer Dienstnehmer hat der Inhaber den Skipass vorzuweisen und sich auszuweisen. Umtausch oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Skipasses sind unzulässig. Der Weiterverkauf von Gutscheinen und Skipässen ist verboten.

Missbrauch – Strafe

Jede missbräuchliche Verwendung (Weitergabe an Dritte, Angabe falscher Daten, Missachtung von Beförderungsbedingungen) hat den Entzug des Skipasses, den Erwerb eines Tagesskipasses und eine Pönale in der Höhe eines 2-Tagesskipasses zur Folge. Wir behalten uns eine Anzeige wegen des Verdachts der Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB) bzw des Betrugs (§ 146 StGB) vor.

Pistenpräparierung und Haftungen

Wir sind nur für die Sicherung des von uns organisierten Skiraums im Skigebiet Tauplitz verantwortlich. Unsere Pisten sind in der Zeit von 17.00 bis 08.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit sind Pistengeräte (auch im Seilwindenbetrieb), Schneekanonen im Einsatz und werden Lawinensprengungen durchgeführt. Daher ist ein Benützen der Skipisten und –routen in dieser Zeit lebensgefährlich und verboten. Es gelten die FIS-Pistenregeln und der Pistenordnungsentwurf des Österr. Kuratoriums für alpine Sicherheit. Durch das Befahren und Begehen von Grundflächen außerhalb der gekennzeichneten und präparierten Skiabfahrten können keine wie immer gearteten Rechte erworben werden. Jede Benützung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Gefahr.

Ermäßigungen

Für die Gewährung einer Ermäßigung ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Folgende Personengruppen haben Anrecht auf Ermäßigung: Kleinkinder (bis Jahrgang 2018 fahren frei – ausgenommen am Grafenwiesenlift), Kinder (2008 und jünger), Jugendliche (Jahrgänge 2007, 2006 und 2005), Studenten und U25 (bis Jahrgang 1998) und Invalide über 70%. Gruppen ab 20 Personen auf Anfrage.

Verletzungen und Rückvergütung

Unfälle mit Verletzungsfolgen sind uns unverzüglich zu melden. Nur bei einem Unfall des Skipassinhabers, der die weitere Verwendung des Skipasses unmöglich macht, kann eine Rückvergütung erfolgen. Hierfür ist der Skipass mit einem ärztlichen Attest an einer unserer Kassen abzugeben. Als Benützungszeit gelten die Tage ab Ausstellung des Skipasses bis zur Abgabe. Findet die Abgabe bis 10.00 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet. Für Familienmitglieder und Reisebegleiter des Verletzten wird keine Rückvergütung geleistet. Vorzeitige Abreise, Erkrankung sowie Umstände in der Sphäre des Kunden geben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Für die Bergung von Verletzten verrechnen wir einen Beitrag von € 150,-.

Betriebsstilllegungen

Von uns unverschuldete Betriebsstilllegungen und vorübergehende Betriebsunterbrechungen, vor allem aus Sicherheitsgründen, berechtigen zu keiner Preisminderung oder Rückerstattung eines gekauften Skipasses. Dies gilt bei Elementarereignissen, starken Schnee- und Regenfällen, Schneemangel, Lawinengefahr, Sturm und Schlechtwetter.

Fotoerfassung

Mit der Übernahme des Skipasses stimmt der Kunde einer automatischen Registrierung bzw personenbezogenen, fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu Kontrollzwecken zu.

KeyCard Einsatz

Wir stellen Skipässe überwiegend auf wiederverwendbaren KeyCards aus und heben dafür € 2,- Kaution ein (nicht im Tarif enthalten), die der Inhaber des Skipasses bei einer unbeschädigten Rückgabe rückerstattet bekommt. Infos zum Datenschutz

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